NRW Darlehen

Eine Darlehensarten-Übersicht

Die NRW-Bank fördert Privatpersonen von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstige und langfristige Darlehen. Das NRW-Darlehen können Sie für den Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum nutzen.


Steckbrief

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Darlehen ist vor Beginn des Vorhabens mit der Hauptfinanzierung beantragt werden.

Neben der mit dem Förderdarlehen finanzierten Wohneinheit darf sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei der NRW-Bank maximal eine weitere Wohneinheit im Eigentum der Antragsteller/-innen befinden Haushalte mit einer Person mit einem max. jährlich zu versteuernden Einkommen von 60.000 €.

Haushalte mit 2 Personen (Ehe-/Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft) mit einem max. jährlich zu versteuernden Einkommen von 75.000 €.

Für jedes Kind, das im gleichen Haushalt lebt und zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erhöht sich das maximal jährlich zu versteuernde Einkommen um 15.000 €.

Je Haushalt und Objekt ist nur ein Förderungsantrag möglich. Zusätzliche Kosten wie z.B. Nebenkosten, Grundstückskosten, Modernisierungskosten etc. können mitfinanziert werden. Vorausgesetzt, dass die Kosten im Zusammenhang mit einem Kauf oder Bau des Wohneigentums ist.

Eine Übertragung des Darlehens auf ein neu zu erwerbendes/errichtendes Objekt ist grundsätzlich möglich

Der Antrag für das Darlehen der NRW-Bank ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuzuleiten.

Eine Kombination mit weiteren Förderungen mit Darlehen der Wohnraumförderung des Landes NRW ist möglich.


Umfang und Konditionen

- Darlehensart: Annuitätendarlehen
- Finanzierungshöhe: bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten
- Höchstbetrag: keinen Höchstbetrag

Laufzeit:  
- 20 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
- 25 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
- 30 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr

- Zinssatz: Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit.
- Tilgung: Nach Ablauf des Tilgungsfreijahres in gleichen monatlichen Annuitäten. Auszahlung: 100%
- Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss