Energieausweis
Dokumentation des energetischen Zustands
Von seinem energetischen Zustand eines Gebäudes hängt es ab, wie viel Energie in einem Gebäude gebraucht wird. Der Energieausweis gibt hier die entsprechende Auskunft darüber.
Mit dem Energieausweis können Kaufende, Mietende und Pachtende überschaubar und unkompliziert den Energieverbrauch resp. Energiebedarf verschiedener Häuser miteinander vergleichen. Der Energieausweis unterstütz dabei, Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Gemäß des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) enthält der Energieausweis Angaben zum Gebäude und zu seiner Beheizung sowie die Energiekennwerte der Immobilie. Lange Rede, kurzer Sinn: Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand einer Immobilie.
Mit dem Energieausweis können Kaufende, Mietende und Pachtende überschaubar und unkompliziert den Energieverbrauch resp. Energiebedarf verschiedener Häuser miteinander vergleichen. Der Energieausweis unterstütz dabei, Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Gemäß des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) enthält der Energieausweis Angaben zum Gebäude und zu seiner Beheizung sowie die Energiekennwerte der Immobilie. Lange Rede, kurzer Sinn: Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand einer Immobilie.
Der ausgestellte Energieausweis oder eine lesbare Kopie davon, muss Interessenten spätestens bei der Erstbesichtigung eines Objekts vorgelegt und nach entsprechendem Vertragsabschluss im Originalen ausgehändigt werden. Der Energieausweis dient für Hausbesitzer auch eine Orientierung für eventuelle energetische Modernisierungen seiner Immobilie. Er legt die energetischen Defizite eines Gebäudes offen und gibt Vorschläge, mit welchen Modernisierungsmaßnahmen die Energiebilanz verbessert werden kann.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise. Einen verbrauchs- und einen bedarfsbasierten Energieausweis.Der Verbrauchsausweis legt die Energieverbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde, (für die Erstellung i.d.R. der Durchschnitt der letzten 3 Jahre) die allerdings stark vom Verhalten der Endverbraucher abhängen.
Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf einer Immobilie unabhängig vom Verbrauch, indem vor Ort detailliert die Bausubstanz und der Heizungsanlage bewertet wird.
Der Immobilienbesitzer/in kann in der Regel den bevorzugten Ausweistyp wählen. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Bei unsanierten Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen und einem Baujahr vor dem 1.11.1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht. Auch ist nur der Bedarfsausweis möglich, wenn keine Verbrauchsdaten zu dem Gebäude vorliegen.