Endfälliges Darlehen
Eine Darlehensarten-Übersicht
Der Name sagt es: Die Rückzahlung des Darlehens wird am Ende fällig, und zwar am Ende der Laufzeit des Darlehens. Deshalb gibt es auch keine Tilgungsraten. Die Laufzeit über zahlen Sie nur Zinsen. Diese Darlehensart ist ideal, falls Sie auf die Auszahlung z.B. einer Lebensversicherung warten. Oder wenn Sie Vermieter einer Immobilie sind.
Auch, wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen möchten, kann das endfällige Darlehen verlockend sein. Nämlich dann, wenn Sie Ihr Geld in einer gewinnversprechenden Weise anlegen, also etwa in einem Investmentfonds. Ist dort die Rendite höher als der Zinssatz, den Sie für das Darlehen zahlen, haben Sie Geld dazugewonnen. Aber wie bei jedem Wagnis, droht auch hier Gefahr. Entwickelt sich nämlich der Investmentfonds nicht so wie erhofft, dann zahlen Sie unter Umständen drauf. So, wenn die Rendite niedriger ausfällt als der Darlehenszins. Und wenn am Ende der Darlehenslaufzeit der Wert Ihres Investments unter dem der Darlehensschuld liegt, droht ein Loch in der Finanzierung. Und das zu stopfen, ist in der Regel besonders teuer. Allerdings gibt es auch in diesem Fall Möglichkeiten, Ihre Anlage abzusichern.
*Hinweis zur steuerlichen Behandlung:
Einmalige Kapitalleistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen sind bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, grundsätzlich steuerpflichtig. Wird die Kapitalleistung vor dem vollendeten 60. Lebensjahr ausbezahlt, sind sämtliche Erträge (= Ablaufleistung minus eingezahlte Beiträge) steuerpflichtig mit dem individuellen Steuersatz. Erfolgt die Zahlung nach dem vollendeten 60. Lebensjahr und hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren, so sind nur 50 % der Erträge steuerpflichtig und mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Steckbrief
Das endfällige Darlehen wird auch Festdarlehen, Festbetrags- oder Fälligkeitsdarlehen genannt. All diese Begriffe deuten das Charakteristische dieser Darlehensart an: Die Darlehensschuld wird erst beglichen, wenn die vertraglich vereinbarte Laufzeit endet oder Sie den Vertrag kündigen. Dann zahlen Sie die gesamte Darlehenssumme zurück. In der Laufzeit selbst gibt es keine Tilgung; Sie zahlen lediglich die anfallenden Zinsen. Das nötige Geld, um die Darlehensschuld zu begleichen, erwarten Sie aus einer anderen Quelle. Etwa einer Lebens-, Renten- oder Kapitalversicherung, die Sie sich auszahlen lassen. Oder weil Sie ihr Geld in festverzinslichen Wertpapieren oder einem Aktienfonds angelegt haben. Egal, welchen Weg Sie wählen. Am Ende der Laufzeit steht die einmalige Rückzahlung des Darlehens.Vorteile und Nachteile des endfälligen Darlehens
Vorteile bietet Ihnen das endfällige Darlehen vor allem dann, wenn Sie Besitzer einer Immobilie sind, diese aber nicht bewohnen, sondern vermieten möchten. In dem Fall können Sie von Steuervorteilen* profitieren, weil die Zinsen aus der Finanzierung steuerlich absetzbar sind.Auch, wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen möchten, kann das endfällige Darlehen verlockend sein. Nämlich dann, wenn Sie Ihr Geld in einer gewinnversprechenden Weise anlegen, also etwa in einem Investmentfonds. Ist dort die Rendite höher als der Zinssatz, den Sie für das Darlehen zahlen, haben Sie Geld dazugewonnen. Aber wie bei jedem Wagnis, droht auch hier Gefahr. Entwickelt sich nämlich der Investmentfonds nicht so wie erhofft, dann zahlen Sie unter Umständen drauf. So, wenn die Rendite niedriger ausfällt als der Darlehenszins. Und wenn am Ende der Darlehenslaufzeit der Wert Ihres Investments unter dem der Darlehensschuld liegt, droht ein Loch in der Finanzierung. Und das zu stopfen, ist in der Regel besonders teuer. Allerdings gibt es auch in diesem Fall Möglichkeiten, Ihre Anlage abzusichern.
*Hinweis zur steuerlichen Behandlung:
Einmalige Kapitalleistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen sind bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, grundsätzlich steuerpflichtig. Wird die Kapitalleistung vor dem vollendeten 60. Lebensjahr ausbezahlt, sind sämtliche Erträge (= Ablaufleistung minus eingezahlte Beiträge) steuerpflichtig mit dem individuellen Steuersatz. Erfolgt die Zahlung nach dem vollendeten 60. Lebensjahr und hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren, so sind nur 50 % der Erträge steuerpflichtig und mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.